Gemeinsam für Würde und Integration

Bern, 03.12.2016 - 3. Dezember 2016 : Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen Ansprache von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann

Botschaft

Alle Menschen sollen in der Schweiz am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben können. Dazu gehören die Ausübung eines Hobbys, der Besuch eines Konzert oder Theaters, eine Vereinstätigkeit oder auch eine gemeinsame Aktivität im Kreis der Familie oder mit Freunden. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben lässt einen Menschen aufblühen. Solche gemeinsame Aktivitäten haben aber einen Preis. Wer am Existenzminimum lebt, scheitert oft schon an finanziellen Barrieren.

Werden soziale Bindungen gekappt, oder sind diese gar nicht vorhanden, so führt dies zum Ausschluss; und der Ausschluss wiederum ist ein Faktor, der in die Armut führen kann. Hier sind Menschen mit einer Behinderung besonders gefährdet. Zahlen des Bundesamtes für Statistik belegen diese Aussage: Menschen mit einer Behinderung sind beim Zugang zum Arbeitsmarkt Beschränkungen unterworfen, und zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse hängen sie häufig von den Sozialversicherungen ab. 2015 waren über 45 Prozent aller Menschen, die eine Invalidenrente beziehen, auf Ergänzungsleistungen angewiesen.

Die Schweiz hat 2014 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Dieses Übereinkommen hat zum Ziel, dass Menschen mit Behinderungen auf selbstbestimmte Weise am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dies setzt einen angemessenen Lebensstandard voraus. Diese Aussage mag abstrakt erscheinen; sie füllt sich aber mit Inhalt, wenn wir uns vor Augen führen, dass wir finanzielle Mittel brauchen, um familiäre, gesellschaftliche und berufliche Beziehungen zu pflegen. Ein angemessener Lebensstandard begünstigt die Teilhabe, und er verhindert Ausschluss und Diskriminierung. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Menschenrechte, welche die Gesundheit positiv beeinflussen und einen Schutz vor dem Abgleiten in Armut bieten. Ein angemessener Lebensstandard erlaubt es uns, ein autonomes Leben in Würde zu führen. Wichtiger Bestandteil ist der Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Sozialversicherungssystem.


Der 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Ich nehme diesen Tag zum Anlass, um an alle Akteurinnen und Akteure und insbesondere auch an die Arbeitgeber – zu appellieren: Integration in den Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderungen ganz entscheidend, um neben der beruflichen Integration auch am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen zu können und einen angemessenen Lebensstandard zu bewahren. Der heutige Tag gewährt uns allen die Möglichkeit, nicht nur das Thema Behinderung aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten, sondern uns auch der Gefahren und Risiken eines Ausschlusses bewusst zu werden, der für viele Menschen mit einer Krankheit oder einer Behinderung besteht. Die menschliche Würde ist ein Wert, den die Schweiz hochhält. Wir müssen jeden Tag – als Einzelperson und als Gesellschaft – auf diese Würde und diesen Wert aufbauen.


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