Allgemeine Info
Viele Pfarreien haben ein Interesse daran, ihre Veranstaltungen möglichst barrierefrei zu gestalten.
In manchen Pfarreien sind wir als Partner dabei. So werden z. B. Mitenand-Gottesdienste im ganzen Kanton Zürich gemeinsam mit einer Pfarrei gefeiert.
Viele Veranstaltungen finden unabhängig von uns in der Gemeinde statt. Je barrierefreier (räumlich und in den Köpfen) eine Pfarrei ist, desto weniger ist es nötig, Veranstaltungen explizit für Menschen mit Behinderung auszuschreiben. Aber unsere Erfahrung zeigt, dass Menschen gern ein Zeichen sehen, dass sie willkommen sind.
Gemäss Kantonsverfassung vom 01.01.2006 Artikel 138 mussten öffentlich zugängliche Gebäude der öffentlichen Hand, wozu auch Kirchgemeinden gehören, bis Anfang 2011 behindertengerecht angepasst worden sein, auch wenn kein Umbau vorgesehen war. Dies verlangt auch das Planungs- und Baugesetz (PBG) vom Januar 1991, Änderung § 239d vom 01.06.2013.
Menschen mit Behinderung haben seit 1. Januar 2011 das verfassungsmässige Recht auf Zugang und könnten den Zugang einklagen.
Gern unterstützen wir Sie beim weiteren Nachdenken. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!